Dann schauen Sie mal hier, ob Sie vielleicht eine dieser Fragen beschäftigt:
Voraussetzungen zur Aufnahme?
Um eine Platz zu bekommen, sollte unser zukünftige Bewohner eine Einstufung in einen Pflegegrad haben bzw. diesen zumindest beantragt haben.
Was kostet ein Aufenthalt?
Die tatsächlichen Kosten richten sich nach dem aktuellen Pflegegrad. Auch die Zuzahlung der gesetzlichen Pflegeversicherung ist von der Einstufung abhängig. Gerne können Sie einen Blick in unsere Preisliste werfen.
Was wenn das Geld nicht reicht?
Trotz Pflegeversicherungsleistungen und ggf. Pflegewohngeld kommt es oftmals zur Sozialhilfebedürftigkeit, d. h. unser zukünftige Bewohner kann nach Abzug der o. g. Leistungen verbleibenden Kosten aus Renten, anderen Einkünften oder dem Vermögen nicht zahlen.
Hier springt dann der zuständige Kostenträger ein. Gerne sind wir Ihnen bei den nötigen Anträgen behilflich.
Was muss ich mitbringen?
Folgende Unterlagen oder Informationen sollten bei Einzug vorhanden sein:
- Ausgefüllte Anmeldeunterlagen (s. Downloadbereich)
- Bescheid der Pflegekasse über vorhandenen Pflegegrad (falls vorhanden)
- Kopie Personalausweis
- Kopie Behindertenausweis (falls vorhanden)
- Vollmacht / Betreuung (falls vorhanden)
- Krankenkassenkarte (muss bei Einzug auf dem Wohnbereich abgegeben werden)
An wen kann ich mich wenden?
Die Bewohnerverwaltung hilft Ihnen bei allen offenen Fragen zur Aufnahme, Finanzierung und allen anfallenden Anträgen weiter.
Voraussetzungen zur Aufnahme?
Um eine Platz zu bekommen, sollte unser zukünftige Bewohner eine Einstufung in einen Pflegegrad haben bzw. diesen zumindest beantragt haben.
Was kostet ein Aufenthalt?
Die tatsächlichen Kosten richten sich nach dem aktuellen Pflegegrad. Die Zuzahlung der gesetzlichen Pflegeversicherung ist bei der Kurzzeitpflege auf max. 3024,00 € für bis zu 56 Tage pro Kalenderjahr limitiert.
Außerdem erhält man in der Kurzzeitpflege vermögensunabhängig einen Investitionskostenzuschuss vom zuständigen Kostenträger.
Was wenn das Geld nicht reicht?
Trotz Pflegeversicherungsleistungen und Investitionskostenzuschuss kommt es oftmals zur Sozialhilfebedürftigkeit, d. h. unser zukünftige Bewohner kann nach Abzug der o. g. Leistungen verbleibenden Kosten aus Renten, anderen Einkünften oder dem Vermögen nicht zahlen.
Hier springt dann der zuständige Kostenträger ein. Gerne sind wir Ihnen bei den nötigen Anträgen behilflich.
Was muss ich mitbringen?
Folgende Unterlagen oder Informationen sollten bei Einzug vorhanden sein:
- Ausgefüllte Anmeldeunterlagen (s. Downloadbereich)
- Bescheid der Pflegekasse über vorhandenen Pflegegrad (falls vorhanden)
- Kopie Personalausweis
- Kopie Behindertenausweis (falls vorhanden)
- Vollmacht / Betreuung (falls vorhanden)
- Krankenkassenkarte (muss bei Einzug auf dem Wohnbereich abgegeben werden)
An wen kann ich mich wenden?
Die Bewohnerverwaltung hilft Ihnen bei allen offenen Fragen zur Aufnahme, Finanzierung und allen anfallenden Anträgen weiter.
Voraussetzungen zur Aufnahme?
Um einen Platz bei uns zu bekommen, sollten Sie sich bei uns auf die Interessentenliste aufnehmen lassen. Das Angebot des Servicewohnen richtet sich an alle Menschen, die sich noch selbständig versorgen können, aber in einigen Bereichen Betreuung und Unterstützung benötigen.
Was kostet ein Aufenthalt?
Die aktuellen Kosten richten sich je nach Größe der Wohnung/des Apartments. Hier gibt es keine gesetzlichen Zuschüsse.
Was wenn das Geld nicht reicht?
In unseren kleinen Apartments kann unter Umständen Wohngeld beim zuständige Kostenträger beantragt werden. In allen Größeren Wohnungen/Apartments ist eine Finanzierung über einen Kostenträger nicht möglich.
Was muss ich mitbringen?
Folgende Unterlagen oder Informationen sollten bei Einzug vorhanden sein:
- Ausgefüllte Anmeldeunterlagen (s. Downloadbereich)
- Bescheid der Pflegekasse über vorhandenen Pflegegrad (falls vorhanden)
- Kopie Personalausweis
- Kopie Behindertenausweis (falls vorhanden)
- Vollmacht / Betreuung (falls vorhanden)
An wen kann ich mich wenden?
Die Bewohnerverwaltung hilft Ihnen bei allen offenen Fragen zur Aufnahme, Finanzierung und allen anfallenden Anträgen weiter.
Voraussetzungen zur Versorgung?
Wir können Ihre Versorgung übernehmen, wenn Sie von Ihrem Arzt eine ärztliche Verordnung vorliegen haben. Für den Bereich der Grundpflege sollten Sie einen Pflegegrad haben. Andernfalls wäre dies eine private Leistung.
Was kostet die Versorgung?
Behandlungspflege (SGB V) wird über die ausgestellte Verordnung durch die Arzt komplett über die Krankenkasse abgerechnet. Hier entsteht kein Eigenanteil.
Die Kosten für die Grundpflege (SGB XI) sind abhängig von Pflegegrad und Häufigkeit der Leistung.
An wen kann ich mich wenden?
Unsere Pflegedienstleitung der ambulanten Pflege hilft Ihnen bei allen offenen Fragen zur Aufnahme und Finanzierung weiter.
Wie bewerbe ich mich?
Bitte bewerben Sie sich ganz klassisch mit einer ausführlichen Bewerbung per Post oder als Anhang in einer E-Mail (bitte nur als PDF-Datei!) an:
Seniorenzentrum Siegburg GmbH
Friedrich-Ebert-Str. 16, 53721 Siegburg
E-Mail: bewerbung@seniorenzentrum.siegburg.de
Sind meine Bewerbungsunterlagen vollständig?
Wir benötigen von Ihnen:
- Ein Anschreiben
- Einen Lebenslauf mit aktuellem Passfoto
- Arbeits- und Ausbildungszeugnisse
- Bescheinigungen und Zertifikate
Kann ich mich initiativ bewerben?
Bewerben Sie sich gerne initiativ! Bis wir Ihnen dafür bald unser Online-Tool bereitstellen, bewerben Sie sich bitte ganz klassisch mit einer ausführlichen Bewerbung per Post oder als Anhang in einer E-Mail (bitte nur als PDF-Datei!) an:
Seniorenzentrum Siegburg GmbH
Friedrich-Ebert-Str. 16, 53721 Siegburg
E-Mail: bewerbung@seniorenzentrum.siegburg.de
Wann erhalte ich eine Rückmeldung zu meiner Bewerbung?
Sobald Sie Ihre Bewerbung per E-Mail abgeschickt haben, sollten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail erhalten. Die anschließende Bearbeitung und Sichtung Ihrer Bewerbungsunterlagen – ganz gleich ob per E-Mail oder per Post an uns verschickt – wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Bis dahin bitten wir Sie um etwas Geduld. Sie erhalten direkt danach eine Rückmeldung zu Ihrer Bewerbung.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich vorab Fragen zu einer Bewerbung habe?
Sie können sich gerne per Kontaktformular mit Ihren Fragen an uns wenden. Ansonsten erreichen Sie die Information unseres Hauses unter der Telefonnummer 02241 – 25040.